01 — UmfangGeltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website voralyn.tech in deutscher und englischer Fassung.
Software, die wir für Kunden entwickeln oder betreiben, ist nicht erfasst. Dafür gelten die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Anforderungen.
02 — RechtRechtlicher Rahmen
Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) gilt seit 28. Juni 2025 und setzt den European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) um. Es erfasst bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, darunter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr.
Nach unserer Einschätzung fallen unsere Angebote derzeit nicht darunter: Wir schließen Verträge ausschließlich mit Unternehmern (AGB, Punkt 1.2), und über diese Website werden keine Verträge abgeschlossen.
Wir geben diese Erklärung deshalb freiwillig ab. Als Maßstab verwenden wir die europäische Norm EN 301 549, die für Web-Inhalte auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA, verweist.
Diese Einschätzung ist keine Rechtsberatung und keine abschließende rechtliche Bewertung.03 — StandStand der Vereinbarkeit
- Status
- Teilweise vereinbar
- Maßstab
- WCAG 2.1, Stufe AA (EN 301 549)
- Grundlage
- Selbstbewertung
- Datum
- 28. Oktober 2026
„Teilweise vereinbar“ heißt: Einzelne Inhalte oder Funktionen erfüllen die Anforderungen noch nicht. Welche das sind, steht unter Punkt 05. Eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle hat nicht stattgefunden.
04 — UmsetzungWas wir umsetzen
- Tastatur — die Website lässt sich ohne Maus bedienen. Ein Sprunglink führt direkt zum Inhalt.
- Sichtbarer Fokus — das Element mit dem Tastaturfokus ist deutlich umrandet.
- Kontrast — Text hat gegenüber seinem Hintergrund ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1.
- Farbe — Farbe ist nie die einzige Information. Links im Text sind zusätzlich unterstrichen, Fehlermeldungen im Formular stehen als Text da.
- Struktur — echte Schaltflächen, Formularfelder mit zugeordneter Beschriftung, eine durchgehende Überschriftenhierarchie und Landmarken für Kopf, Navigation, Inhalt und Fuß.
- Textalternativen — Symbole mit Bedeutung haben eine Textalternative. Rein dekorative Grafiken sind für Screenreader ausgeblendet.
- Schrift — Text lässt sich im Browser vergrößern, ohne dass Inhalte abgeschnitten werden.
- Bewegung — alle Animationen stehen still, wenn im System „Bewegung reduzieren“ eingestellt ist.
- Ohne JavaScript — die Website ist auch ohne JavaScript vollständig lesbar, das Kontaktformular funktioniert dann als normales Formular.
05 — EinschränkungenBekannte Einschränkungen
Folgender Punkt erfüllt die Anforderungen nach unserer Selbstbewertung noch nicht.
Bewegung ohne Pause-Schalter
Einschränkung: Auf der Startseite bewegt sich die Hintergrundgrafik dauerhaft, und die Hauptüberschrift wechselt ihren Text automatisch. Einen Schalter zum Anhalten gibt es nicht.
Alternative: Mit der Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ steht beides still.
Geplant: ein Schalter, der die Bewegung anhält.
06 — KontaktFeedback und Kontakt
Wenn Ihnen Barrieren auffallen oder Sie Informationen in anderer Form brauchen, schreiben Sie uns.
- hello@voralyn.tech
- Betreff
- „Barrierefreiheit“
- Post
- Voralyn Technologies GmbH
Jodok-Stülz-Weg 17
6850 Dornbirn, Österreich - Antwort
- innerhalb von 14 Tagen
Nennen Sie uns nach Möglichkeit die Seite oder Funktion, das Problem und Ihr Hilfsmittel, etwa Browser oder Screenreader. Sie erhalten eine Antwort mit unserer Einschätzung und, falls wir das Problem nicht sofort beheben können, mit dem geplanten Vorgehen.
Alternative Bereitstellung: Inhalte dieser Website, die für Sie nicht zugänglich sind, stellen wir Ihnen auf Anfrage in anderer Form bereit, zum Beispiel als reinen Text per E-Mail.
07 — BeschwerdeDurchsetzung und Beschwerde
Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden, können Sie sich an die Marktüberwachungsbehörde nach dem Barrierefreiheitsgesetz wenden. Ein Hinweis ist formlos möglich — schriftlich, elektronisch oder telefonisch.
- Stelle
- Sozialministeriumservice, Marktüberwachungsbehörde Digitale Barrierefreiheit
- Anschrift
- Landesstelle Oberösterreich, Abteilung OÖ6
Gruberstraße 63
4021 Linz - Telefon
- +43 732 7604-0
Ob die Behörde zuständig ist, hängt davon ab, ob ein Angebot unter das Gesetz fällt (siehe Punkt 02). Sie prüft jeden Hinweis und teilt innerhalb von acht Wochen mit, ob sie ein Verfahren einleitet.
08 — ErstellungErstellung dieser Erklärung
- Erstellt am
- 28. Oktober 2026
- Methode
- Selbstbewertung nach bestem Wissen anhand der WCAG 2.1, Stufe AA, mit automatisierten Tests aller Seiten (axe-core und Playwright: Regelprüfung, Tastaturbedienung, sichtbarer Fokus, Umbruch bei 320 Pixel Breite, reduzierte Bewegung).
- Nächste Prüfung
- spätestens Oktober 2027 sowie bei wesentlichen Änderungen